Häufig gestellte Fragen
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen monatlichen Anspruch auf 131EUR nach SGB XI.
Ja, dürfen sie, denn sie sind versichert.
Sehr gerne sprechen wir das individuell mit ihnen ab.
In der Tat wäre es hilfreich, wenn die Flächen oder auch die Fensterbänke freigeräumt sind, da ja im Vorfeld eine Preiseinigung stattgefunden hat. Daher wäre es ein zeitlicher Faktor, den wir dann berechnen müssen.
Wenn Sie aber wünschen, dass wir die Fensterbänke freiräumen, teilen Sie uns dies bitte bei der Buchung mit!
Während der Leistungserbringung sollten Sie anwesend sein.
WICHTIG: Eine Durchführung im Rahmen des Entlastungsbeitrags von 131EUR kann die Leistung NICHT erbracht werden, wenn Sie im Krankenhaus, Reha, o.ä. sind!
Wir brauchen lediglich ihre Anschrift, die Versicherten Nummer und das aktuelle Guthaben.
Ein Abrechnung direkt über die LieblingsHelfer ist leider nicht möglich, aber wir können mit der angegliederten A&S Nachbarschaftspflege oder der Sozialstation „Die Brücke“ abrechnen.
Ja, die erbrachte Leistung ist im Rahmen des §35a EStG absetzbar.